Rodgau IGEMO

Pflichtarbeitsstunden in der Vereinssatzung

Auszug aus dem Newsletter vom 2.01.23 von SB Sandra Oechler

Diverse Vereinssatzungen enthalten die Pflicht, Arbeitsstunden zu verrichten. Häufig muss die Nichterfüllung dieser Arbeitspflicht finanziell abgegolten werden. Grundsätzlich sind entsprechende Regelungen zulässig. Bei einer entsprechenden Satzungsregelung entspringt die Leistung des Mitgliedes der mitgliedschaftlichen Beitragspflicht und nicht etwa einem durch Arbeitsvertrag begründeten Arbeitsverhältnis. Erleidet das Vereinsmitglied bei der Ausführung der Arbeiten für den Verein einen Unfall, stellt sich die Frage des Unfallversicherungsschutzes.

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Hinweis: Frau Sandra Oechler ist Steuerberaterin mit Schwerpunkt Vereine und Ehrenamt. Sie hält im Kreis regelmäßig Vorträge zum Vereins(steuer)recht und ist überaus kompetent bei vielen Fragen rund um das Ehrenamt. Die Auszüge aus ihrem Newsletter wurden in Abstimmung mit Frau Oechler hier veröffentlicht. Die Auswahl der Beiträge erfolgt durch die IGEMO, als Denkanstoß für unsere Mitgliedsvereine.

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