Rodgau IGEMO

Hausmeister ist sozialversicherungspflichtig anzustellen

Auszug aus dem Newsletter vom 1.10.21 von SB Sandra Oechler

Kläger ist ein gemeinnütziger Sportverein, für den im strittigen Zeitraum vier Rentner als sog. Sportplatzhelfer tätig waren. Zu deren Tätigkeiten zählten insbesondere die Betreuung und Pflege des Sportplatzes sowie weiterer Grünflächen im Sportplatzgelände, kleinere Instandhaltungsarbeiten, Pflege der Kleidung der Sportler sowie Reinigung der Kabinen und Waschräume auf dem Vereinsgelände. Die gezahlten „Aufwandsentschädigungen“ wurden keiner Besteuerung durch Lohnsteuer und Sozialversicherung unterworfen.

[Weiterlesen]

Hinweis: Frau Sandra Oechler ist Steuerberaterin mit Schwerpunkt Vereine und Ehrenamt. Sie hält im Kreis regelmäßig Vorträge zum Vereins(steuer)recht und ist überaus kompetent bei vielen Fragen rund um das Ehrenamt. Die Auszüge aus ihrem Newsletter wurden in Abstimmung mit Frau Oechler hier veröffentlicht. Die Auswahl der Beiträge erfolgt durch die IGEMO, als Denkanstoß für unsere Mitgliedsvereine.

Print Friendly, PDF & Email

Related Images:

mehr Teilen